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Sexuellen Missbrauch verhindern: Prävention in der Erzdiözese
Kirche soll ein sicherer Raum sein, in dem für Übergriffe und sexuellen Missbrauch kein Platz ist. Pfarreien, Kitas, Schulen und alle weiter...
Alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche haben, müssen eine Selbstauskunft sowie eine Verpflichtungserklärung zur persönlichen Eignung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Auf der Grundlage der Präventionsordnung der Erzdiözese München und Freising müssen alle Hauptamtlichen, die beruflich Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben,
Auf Grundlage der Ausführungsbestimmungen der Erzdiözese München und Freising zur Rahmenordnung Prävention der Deutschen Bischofskonferenz müssen alle ehrenamtlich Tätigen in der Erzdiözese, die Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben,
Das erweiterte Führungszeugnis ist an folgende Adresse zu senden: „VERTRAULICH / Erzbischöfliches Ordinariat München / Stabsstelle GV.3-Stelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch / Postfach 330360 / 80063 München“. Die Bearbeitungszeit beträgt zwei bis vier Wochen.
Kirchliche Einrichtungen können keine amtliche Beglaubigung von Unterschriften vornehmen (Art. 34 BayVwVfG iVm § 70 ZustV). Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften kann insbesondere durch staatliche Behörden oder die Gemeinden/Städte erfolgen, zum Beispiel im Rahmen der Antragstellung im Bürgerbüro.